AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Roth PC-Technik, Inhaber: Thomas Roth

1. Geltung der Bedingungen:

Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende AGB des Bestsellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Roth PC-Technik selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

2. Warenauswahl, Angebot, Auftragsbestätigung:

Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von Roth PC-Technik zurückgeht. Die Angebote von Roth PC-Technik sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer bei solchen Produkten, die Roth PC-Technik üblicherweise ständig am Lager hat (Lagerware) eine Woche und bei sonstigen Produkten zwei Wochen ab Zugang des Auftrages bei Roth PC-Technik gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform von Roth PC-Technik oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich Roth PC-Technik ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

3. Lieferzeiten, Rücktritt, Verzugsschaden, Teillieferungen:

Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist von Sofort Lieferbar bis Lieferzeit 1-3 Tage. Hält Roth PC-Technik Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer Roth PC-Technik in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei Roth PC-Technik beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat Roth PC-Technik nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von Roth PC-Technik eintreten oder Roth PC-Technik unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist Roth PC-Technik berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Roth PC-Technik ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.

4. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz:

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache Roth PC-Technik nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch Roth PC-Technik. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die der wiederverkaufsfähige Zustand der Ware. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreis, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 25 Euro.

Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. §13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Roth PC-Technik berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Roth PC-Technik für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

5. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung:

Alle Rechnungen sind innerhalb 7 Tage zahlbar ohne Abzug. Bei Versandgeschäften können Sie wahlweise per Vorkasse, per Nachnahme oder PayPal bezahlen.

Bei Zahlung per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2 EUR fällig die der Zusteller vor Ort erhebt. Bei Paypalzahlung werden Gebühren in Höne von 2,50% der Bestellsumme erhoben

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Roth PC-Technik.

Bei Zugriffen Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von Roth PC-Technik hinzuweisen und Roth PC-Technik unverzüglich zu benachrichtigen.

Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Roth PC-Technik berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze: Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die Roth PC-Technik aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden Roth PC-Technik die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Verarbeitung oder Umarbeitung der Ware erfolgen stets für Roth PC-Technik als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für sie.

Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von Roth PC-Technik durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert) an Roth PC-Technik übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von Roth PC-Technik unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der Roth PC-Technik (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber Roth PC-Technik nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Roth PC-Technik ab. Roth PC-Technik ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von Roth PC-Technik im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Roth PC-Technik nicht nachkommt. Auf Aufforderung von Roth PC-Technik hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und Roth PC-Technik die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von Roth PC-Technik in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.

Soweit Roth PC-Technik nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

7. Rechte des Käufers bei Mängeln:

Roth PC-Technik gewährleistet, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe auf den Käufer mangelfrei ist. Ist der Käufer Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware.

Werden Betriebs- und Wartungshinweise von Roth PC-Technik nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind.

Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Absätze: Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Roth PC-Technik nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche desselben Mangels zumutbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs -in anderer Weise (§212 BGB).

8. Garantie:

Neben der Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über Roth PC-Technik erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber Roth PC-Technik begründet werden.

Garantien von Roth PC-Technik liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind.

Roth PC-Technik haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten seiner Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht Roth PC-Technik vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten.

9. Reparaturaufträge, Datensicherung, Datenrettung:

Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift.

Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Roth PC-Technik weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde Roth PC-Technik mit einer Datenrettung, erbringt Roth PC-Technik diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. Roth PC-Technik weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.

10. Pfandrecht:

Roth PC-Technik hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von Roth PC-Technik mit dem Kunden.

11. Lagerkosten, Verwahrung, Verwertung:

Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann Roth PC-Technikvom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung oder Untergang des Verwahrungsgutes. Steht Roth PC-Technik ein gesetzliches oder vertragliches Pfandrecht an der verwahrten Sache zu, ist Roth PC-Technik nach Ablauf der Frist berechtigt, das Verwahrungsgut freihändig zu veräußern und den Verwertungserlös mit den Lagerkosten zu verrechnen. Ein etwaiger Mehrerlös wird an den Kunden ausgekehrt.

12. Haftung:

Roth PC-Technik haftet nicht bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haftet Roth PC-Technik auch bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Im Übrigen haftet Roth PC-Technik bei leichter Fahrlässigkeit nur für Ansprüche aus §311 Abs. 2 BGB. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von verkauften oder hergestellten Sachen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Roth PC-Technik die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Roth PC-Technik beruhen. Ausgenommen sind auch Ansprüche aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; in diesem Fall haftet Roth PC-Technik jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Roth PC-Technik.

13. Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Roth PC-Technik (Werkstatt)
Im Kauert 63,
52531 Übach-Palenberg,
Fax: +49 24 51 / 4 82 11 56
E-Mail: tr@roth-pctechnik.de

14. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen nicht abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

15. Kostentragungsvereinbarung:

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Geilenkirchen, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Geilenkirchen.

Auf diesen Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.

17. Abtretung:

Wir sind berechtigt unsere Forderungen abzutreten.

18. Dienstleistung:

Unsere Arbeitsstundenpreise verstehen sich als Werkstattspreise zzgl. geltender MwSt. Jede Arbeitsstunde wird im 60 Minuten Takt abgerechnet. Bei Außendienstarbeiten fallen Anfahrtskosten an. Wir übernehmen keine Gewährleistung auf Software, wir stellen lediglich Hilfeleistungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, für indirekte bzw. sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, es sei denn, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Gleiches gilt bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial. Für Datensicherung ist der Auftraggeber völlig allein – und eigenverantwortlich.

Es wird vereinbart: Barzahlung bei Lieferung / Reparatur

19. Teilunwirksamkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

*Alle Preise in Euro, inkl. Mwst. und sonstiger Preisbestandteile sowie bei einer Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zzgl. Versandkosten.

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Version 4.15, Freigabe: 26. September 2013